mawi hat geschrieben:Bislang war ja für Tag zwei auch ein Test vorgesehen. Aber ich habe nirgendwo lesen können, wie das funktionieren soll, wenn Tag zwei nach Anreise gleichzeitig der Abreisetag ist.
Unter den zuletzt etwas lockereren Bedingungen mit dem verbindlichen Tag-2-Schnelltest war dies auch ein oftmals diskutiertes Szenario. Zwar muss der Test verbindlich mit der Flugreise gebucht werden, aber ob sich dann jemand für die Inanspruchnahme interessierte, schien dann doch etwas zweifelhaft. Für mich war ein Kurzaufenthalt von maximal zwei Tagen eigentlich ein ziemlich offensichtliches Schlupfloch für Test- bzw. Quarantäneunwillige, welches die Regierung aber natürlich nicht als solches darstellen konnte und dann lieber auf eine klare Regelung verzichtet hat.
Mit der neuen Variante könnte ich mir nun aber vorstellen, dass etwas genauer hingeschaut wird und man ggf. ohne PCR-Ergebnis gar nicht den Rückflug antreten kann. Vielleicht folgen hier nach dem Wochenende ja noch detailliertere Bestimmungen.